Die sogenannte Roamingverordnung ist in der jetzigen Form gültig, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geurteilt. Die EU begrenzt seit 2007 die Gebühren für Handygespräche im Ausland. Die Mobilfunkanbieter Vodafone, Telefónica O2, T-Mobile und Orange hatten dagegen geklagt.