Die EU-Roamingverordnung ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gültig. Die großen Mobilfunkbetreiber hatten in Großbritannien dagegen geklagt. Doch die höchsten EU-Richter meinen, dass Preise, die mehr als fünfmal über den tatsächlichen Kosten liegen, wettbewerbswidrig sind. Das habe den Eingriff gerechtfertigt. (Telekom, Telefónica)