Ab dem 11. Juni gelten für Teilnehmer bei Online-Auktionen kürzere Widerrufsfristen. Darauf hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Soll der Geschäftsabschluss bei eBay oder vergleichbaren (Weiter lesen)Verwandter InhaltRundfunkpolitik wirft einen genauen Blick auf AppleZahlreiche Fußballfans für Videobeweis & Chip im BallStreet View: In Australien laufen Ermittlungen an