Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine ausführliche schriftliche Begründung zu seinem WLAN-Urteil vom 12. Mai vorgelegt. Demnach haftet der Besitzer eines Internetanschlusses als Störer, wenn er sein WLAN nicht ausreichend vor unbefugtem Zugriff schützt. Der Anschlussinhaber könne jedoch nicht grundsätzlich für das Verhalten Dritter verantwortlich gemacht werden, heißt es in der Begründung.