Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen Aktivitäten ausländischer Anbieter von Online-Glücksspielen in ihrem nationalen Territorium einschränken oder gar untersagen. Das entschied der Gerichtshof (Weiter lesen)Verwandter InhaltACTA-Vertrag: Indien will Widerstandsfront aufbauenBundespräsidentschaft: Protest gegen v.d. LeyenNeuer elektronischer Personalausweis deutlich teurer