Angebote dürfen nicht als Gratisleistung angepriesen werden, wenn sie nach einiger Zeit in kostenpflichtige Abonnements übergehen. Das entschied das Landgericht Koblenz in einem Verfahren gegen das (Weiter lesen)Verwandter InhaltAudio-Pionier Fritz Sennheiser ist gestorbenWikileaks-Sprecher kritisiert den iPad-JournalismusGoogles WLAN-Daten: Staatsanwaltschaft ermittelt