Für Google kann die Erfassung von Nutzerdaten über die WLAN-Empfänger in den Street-View-Fahrzeugen strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht erklärte gegenüber der dpa, dass der Konzern nach aktuellen Informationslage gegen mehrere Gesetze verstoßen haben könnte.