Der Bundesgerichtshof hat zur Störerhaftung bei Wireless-LAN-Netzen, beispielsweise bei Urheberrechtsverstößen, ein weitreichendes Urteil gefällt, wie Heise Online berichtet. Demnach kann bei privatem Betrieb eines Wireless-LAN kein Schadensersatz gelten gemacht werden, natürlich vorausgesetzt, dass der Betreiber nicht selbst Auslöser der Störung ist. Stattdessen kann bei einer unverschuldeten Störung nur eine Unterlassung gefordert werd