Empfängern von Hartz IV steht keine Beihilfe zur Anschaffung eines PCs zu. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit die Ansicht des Sozialgerichts Detmold. Das Verfahren (Weiter lesen)Verwandter InhaltElectronic Arts: Mit Battlefield in die GewinnzoneBGH schränkt Haftung bei offenen WLANs klar einTelekom ist nach Milliarden-Verlust wieder im Plus