Privatpersonen können zwar auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn über ihr nicht ausreichend gesichertes WLAN von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden, so der Bundesgerichtshof in einem heute ergangenen Urteil (Aktenzeichen I ZR 121/08).