Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") haben nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC (Aktenzeichen L 6 AS 297/10 B). Das Gericht hat damit einen Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 7. Januar 2010 bestätigt (Aktenzeichen S 18 AS 105/09). Mit ihm war der Klägerin der Anspruch auf Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht versagt worden.