Wenn über einen nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten Urheberrechtsverletzungen im Internet begangen werden, können Privatpersonen dafür in Anspruch genommen werden. Von ihnen können Unterlassung und Abmahnkosten verlangt werden, nicht aber Schadensersatz. Das entschied der Bundesgerichtshof. (WLAN, Tauschbörse)