Die Thumbnails in Googles Bildersuche verletzen keine Urheberrechte. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Wer nicht will, dass die Bildersuche Abbildungen von der eigenen Website anzeigt, solle das Robots-Exclusion-Standard-Protokoll nutzen. (Rechtsstreitigkeiten, Urheberrecht)