Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine (Weiter lesen)Verwandter InhaltGoogle, IBM & Apple sind die wertvollsten MarkenGoogle überarbeitet seine mobile BildersucheTexas: Verfahren gegen Botnetz-Betreiber beginnt