Durch die am 11. Juni in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen (PDF) des Widerrufs- und Rückgaberechts gelten für gewerbliche Ebay-Verkäufer grundsätzlich dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für herkömmliche Online-Shops. Darauf hat die Auktionsplattform jetzt hingewiesen.