Nutzer der Mikroblogging-Plattform Twitter können haftbar gemacht werden, wenn sie auf illegale Inhalte verlinken. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Frankfurt hervor. In dem Artikel (Weiter lesen)Verwandter InhaltGoogle übernimmt den Chip-Entwickler AgniluxApple dank iPhone mit neuem RekordergebnisYahoo profitiert bereits von Microsoft-Kooperation