19.04.2010 16:20 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz rechtfertigt keine Kündigung

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland Pfalz in Mainz hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 6 Sa 682/09) entschieden, dass eine private Nutzung des Internets nicht grundsätzlich für eine Kündigung ausreichend ist. Damit bestätigt das LAG ein Teilurteil des Arbeitsgerichts Koblenz (Az. 4 Ca538/09) vom 30.9.2009.

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