19.04.2010 15:50 Uhr, Quelle: ComputerBase

Privat-Surfen im Büro nicht immer Kündigungsgrund

Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz hat die Berufungsklage eines Arbeitgebers abgewiesen, welcher einem Angestellten ohne vorherige Abmahnung den Arbeitsvertrag gekündigt hat. Er soll während seiner Arbeitszeit den Internetzugang seines Dienst-PCs mehrmals zu privaten Zwecken verwendet haben.

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