Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht (LAG) in Mainz hat die Berufungsklage eines Arbeitgebers abgewiesen, welcher einem Angestellten ohne vorherige Abmahnung den Arbeitsvertrag gekündigt hat. Er soll während seiner Arbeitszeit den Internetzugang seines Dienst-PCs mehrmals zu privaten Zwecken verwendet haben.