Der Europäische Gerichtshof hat im Streit zwischen der Handelsgesellschaft Heinrich Heine und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein grundlegendes Urteil zu Rücksendekosten (PDF) im Versandhandel gefällt. Demnach dürfen Verbrauchern, die einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerrufen, nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden. Lediglich die Kosten der Rücksendung dürfen zu ihren Lasten gehen.