Für einen PC im Arbeitszimmer muss keine separate Rundfunkgebühr gezahlt werden, wenn bereits ein Fernseher in den angrenzenden Wohnräumen bei der GEZ angemeldet ist. Das hat der Hessische (Weiter lesen)Verwandter InhaltSüdkorea: Wettskandal erschüttert StarCraft-LigaSchmidt: Google hat aus Hacker-Angriffen gelerntAchim Berg kümmert sich jetzt um Windows Phones