07.04.2010 15:35 Uhr, Quelle: golem

Das Verfassungsgericht stärkt die Meinungsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gestärkt: Demnach schützt Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes auch Tatsachenbehauptungen, sofern sie zur Bildung von Meinungen beitragen können.

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