Am 1. April 2010 tritt ein neues Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen in Kraft. Auskunfteien wie die Schufa müssen dann einmal im Jahr kostenlos Gründe für Bonitätsbewertungen offenlegen und Verbrauchern so Einblick in ihre Scoringwerte gewähren. (Verbraucherschutz)