Der Europäische Gerichtshof hat wie erwartet entschieden, dass die Vergabe von Markennamen als Schlüsselwörter an Anzeigenkunden im Rahmen von Google Adwords nicht gegen europäisches Markenrecht verstößt. Die sieben Jahre alte Klage der drei französischen Unternehmen Louis Vuitton Malletier, Viaticum und Luteciel sowie der Heiratsvermittlung CNRRH gegen Google ist damit abgewiesen.