Richter in Marburg und Bonn gehen gegen Anwälte vor, die Geldforderungen für "Abofallen-Betreiber" eintreiben. "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandaten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug", erklärte das Amtsgericht Marburg. (Verbraucherschutz)