Der Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung im Rechtsstreit um die Haftung für ein ungeschütztes WLAN-Netzwerk auf den 12. Mai vertagt. Die Karlsruher Richter wollen bis dahin darüber beraten, ob der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn sein nicht ausreichend gesichertes Drahtlosnetz von Dritten für Urheberrechtsverletzungen missbraucht wird, beispielsweise um illegal Musikdateien in Tauschbörsen anzubieten.