Das Verwaltungsgericht Köln hat in erster Instanz Klagen der Mobilfunkanbieter E-Plus und O2 gegen die geplante Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen abgewiesen, die aus der Umstellung des Antennenfernsehens auf DVB-T frei geworden sind (Digitale Dividende). Sollte das Gericht auch die Anträge weiterer Kläger zurückweisen, beginnt die Frequenzvergabe voraussichtlich am 12. April.