Erneut hat das Verwaltungsgericht Köln Klagen gegen die 4G-Frequenzversteigerung am 12. April 2010 abgewiesen. Das Gericht erklärte, die Bundesnetzagentur verfüge bei ihren Entscheidungen zur Frequenzordnung nur über eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielräume.