15.03.2010 18:35 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: .de-Domains dürfen weiterhin an den ersten Antragsteller gehen

Das Landgericht München I hat einen von Seiten des Bayerischen Rundfunks mit kartellrechtlicher Argumentation erhobenen Anspruch auf Registrierung der Domain br.de zurückgewiesen. Die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains Denic darf demnach auch erstmals zugelassene Domains, auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains, zu einem von ihr selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips - wer zuerst kommt, mahlt zuerst - durchzuführen.

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