Das Landgericht München I hat einen von Seiten des Bayerischen Rundfunks mit kartellrechtlicher Argumentation erhobenen Anspruch auf Registrierung der Domain br.de zurückgewiesen. Die zentrale Registrierungsstelle für .de-Domains Denic darf demnach auch erstmals zugelassene Domains, auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains, zu einem von ihr selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips - wer zuerst kommt, mahlt zuerst - durchzuführen.