Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat Ende vergangener Woche entschieden, dass die in Preissuchmaschinen gelisteten Preise immer auf dem neuesten Stand sein müssen. Ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine werbe, könne wegen Irreführung in Anspruch genommen werden, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Suchmaschine angezeigt werde, so die Karlruher Richter.