Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag von Kabel BW gegen die für April 2010 geplante Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen im Bereich um 800 MHz abgelehnt. Der Frequenzbereich ist durch die Umstellung des Rundfunks auf Digitaltechnik frei geworden und wird daher auch als "Digitale Dividende" bezeichnet. Dem Gericht liegen Eilanträge anderer Unternehmen vor, über die es aber noch nicht entschieden hat.