Gestern traten die von der EU vorgegebenen "Transparenz- und Schutzvorkehrungen für regulierte Datenroamingdienste" in Kraft. Durch diese können Mobilfunkkunden bei ihrem Netzbetreiber einen bestimmten Betrag festlegen, der durch Datenroaming höchstens verbraucht werden kann. Beim Erreichen von 80% des Limits muss ein Hinweis per E-Mail oder SMS erfolgen, bei 100% wird die Möglichkeit