02.03.2010 15:35 Uhr, Quelle: Toms Hardware
Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat am Vormittag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die seit Ende 2007 geltende Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form nicht verfassungsgemäß ist.
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