Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt, da es nach Ansicht der Karlsruher Richter gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis verstößt. Alle bislang gespeicherten Daten seien daher "unverzüglich zu löschen".