In seiner Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Umsetzung für nicht Verfassungskonform erklärt. Wie Golem berichtet, sind die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes demnach nichtig, da sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Gespeicherte Verbindungsdaten müssen gelöscht werden. Von den acht Richtern wird vor allem die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert,