02.03.2010 11:35 Uhr, Quelle: MacTechNews

Bundesverfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für nichtig

In seiner Urteilsverkündung hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Umsetzung für nicht Verfassungskonform erklärt. Wie Golem berichtet, sind die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes demnach nichtig, da sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Gespeicherte Verbindungsdaten müssen gelöscht werden. Von den acht Richtern wird vor allem die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung kritisiert,

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