Google Street View ist nur unter strengen Auflagen zulässig, zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das die Professoren Thomas Dreier und Indra Spiecker vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) im Auftrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz erstellt haben. (Google Street View)