Wie ZDNet erfuhr, hat das Oberlandesgericht München am Freitag auf Betreiben des Zentralverbandes Informationstechnik und Computerindustrie (ZITCO) eine einstweilige Verfügung gegen die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) erlassen. Darin wird es dieser unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft zunächst untersagt, "in Anwendung der Paragrafen 13 und 13a des Urheberrechtswahrnehmungsgesetz einen Tarif für die Abgabe auf Personal Computer nach Paragraf 54 und 54a Urheberrechtsgesetz aufzustellen und/oder in dem Bundesanzeiger zu veröffentlichen." Genau das hatte die ZPÜ aber vor.