Spielepublisher Valve hat sich gegen Verbraucherschützer durchgesetzt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es rechtlich zulässig ist, im Onlinedienst Steam gekaufte Spiele fest an einen Account zu koppeln - und so den Weiterverkauf etwa von Privat zu Privat zu verhindern. (Verbraucherschutz, Steam)