Weil einer Frau eine Tauschbörsennutzung nicht konkret nachgewiesen werden konnte, ist die Musikindustrie in Deutschland mit einer Klage gescheitert. Da auch die Söhne der Angeklagten Zugang zu dem Internetanschluss hatten, muss sie 1.500 Euro Geldstrafe nicht zahlen. (Tauschbörse)