Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke hat in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das Landgericht Hamburg eine E-Mail als gültige Zustellungsform für eine Abmahnung anerkannt hat. Der Fall wurde zwar bereits im Juli 2009 verhandelt (Aktenzeichen 312 O 142/09), das Urteil sei aber erst jetzt veröffentlicht worden.