03.02.2010 15:50 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Gerichte erkennen Abmahnungen via E-Mail an

Abmahnungen können durchaus auch ausschließlich per E-Mail verschickt werden. Erste Gerichte, darunter das Landgericht Hamburg, sehen diese Form inzwischen als legitime Form der Zustimmung an. Davor warnt der (Weiter lesen)Verwandter InhaltPersonalisierte Werbung nervt die Mehrzahl der UserForum und Blogs: Die GEZ stellt sich der DiskussionInnenministerium setzt weiter auf Körperscanner

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