Die Bundesnetzagentur hat seit Dezember in neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen verhängt. Die Strafen wurden sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt. In einer weiteren Bußgeldsache stellte der Regulierer das Verfahren aus Mangel an Beweisen ein.