Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden, dass die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern keinen Zugang zu VDSL-Glasfaserleitungen zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern gewähren muss. Damit gab das Gericht einer Klage des Bonner Konzerns gegen die im Hinblick auf den VDSL-Ausbau verfügte Regulierung des Marktes für Teilnehmeranschlüsse teilweise statt.