Ein Unternehmen darf dem Betriebsrat von seinem Büro aus den Zugang zum Internet nicht grundsätzlich verweigern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht nun in einem Fall, der bereits durch mehrere Instanzen (Weiter lesen)Verwandter InhaltHaiti: Google zeigt neue Bilder von Port-au-PrinceClinton: China soll Google-Attacken untersuchenBritische Regierung stellt interne Daten ins Netz