Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat in zwei Fällen (Az. 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI) gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs entschieden. Mit zwei heute ergangenen Urteilen hob das Gericht Gebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) auf, mit denen dieser die Kläger zu Gebühren für die Bereithaltung eines "neuartigen Rundfunkgeräts" herangezogen hatte.