Vor dem Verwaltungsgericht Gießen klagte ein Optiker gegen den Hessischen Rundfunk, da er die Zahlung von monatlich 5,76 Euro GEZ-Gebühr für einen geschäftlich genutzten Computer als ungerechtfertigt ansah. Mit dem Rechner sei es zwar theoretisch möglich, Rundfunkangebote zu nutzen, doch diese Möglichkeit nutzt der Optiker nicht.