Eine heute ergangene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main verbietet es Usedsoft vorläufig in Deutschland bereits einmal verwendeten Adobe-Lizenzen zu verkaufen. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware anderer Hersteller hat sie keien Auswirkungen. Die Entscheidung wurde durch eine von Adobe bereits im November erwirkte einstweilige Verfügung gegen Usedsoft ausgelöst. Sie ist noch nicht rechtskräftig. Usedsoft hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Adobe wollte auf Anfrage von ZDNet zu dem Vorgang keine Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.