Brother hat sich vor dem Landgericht Düsseldorf im Streit um kompatible Tintenpatronen in zwei Hauptsacheverfahren durchgesetzt. Die unterlegenen Parteien sind die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG und die German Hardcopy AG (Geha), die beide Tintenpatronen für Brother-Geräte vertreiben.