Apple hat eine Klage wegen möglicher Gehörschäden durch den iPod in den USA auch in der zweiten Instanz von sich abweisen können. Das Bundes-Berufungsgericht in San Francisco bestätigte somit eine Entscheidung des Bezirksgerichts aus dem Jahr 2008. Die Kläger hätten nicht nachweisen können, dass die Benutzung des iPods unangemessene Risiken