Die GEZ hat in der letzten Woche eine erneute Niederlage hinnehmen müssen. Die seit Januar 2007 eingeführte Gebühr für Computer mit Internetanschluss, die privat oder geschäftlich genutzt werden, sei laut dem Verwaltungsgericht Braunschweig unzulässig. Geklagt hatte eine Dolmetscherin aus Goslar gegen den NDR. Der NDR hatte versucht für den gewerblich genutzten Zweit-PC der Klägerin Gebühren zu fordern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, also kann der NDR noch Berufung einlegen. Sollte diese dann vor dem Oberverwaltungsgericht abgewiesen werden, könnte das grössere Auswirkungen haben. Neben Braunschweig haben auch die Gerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster sich in der Vergang